Tag Archives: Kinderschutz

017 – Wächteramt deutsch/österreichisch

Feststellung: Ich habe zwei Jahre lang hart um meine vier Kinder kämpfen müssen gegen das österreichische Jugendamt, welches vor Gericht Obsorgeantrag gestellt hatte aus drei Gründen:

  1. Der Vater (gegen den ich die Scheidung eingereicht hatte) wartete vor dieser Institution mit den unglaublichsten Verleumdungen auf UND
  2. ich behielt die Kinder zum Heimunterricht daheim UND
  3. ich bin Deutsche.

Das sind Hintergrundinformationen – ohne die kann man sich über keinen Fall ein Urteil erlauben. Kinderschutz muss sein, aber natürlich NICHT zu Lasten der Kinder und zum Wohle bezahlter Pflegekräfte. Nur mit HASS-Postings wird man rein gar nichts erreichen, auch nicht mit anderen terrorähnlichen Aktionen.

Erklärung: In Österreich genau wie in Deutschland und in der deutsch-sprechenden Schweiz, im gesamten deutschsprachigen Raum also, gibt diesen nationalistischen Polit-Richter (wie bei der Stasi oder unter den Nazis), Oberelternteilund dritte Verfahrenspartei“Jugendamt”.

Es hat zur Aufgabe das wirtschaftliche Interesse, das die Gemeinschaft ÜBER das Kind erzielen kann, zu schützen. Dieses wirtschaftliche Wohl, das über Kinder erzielt werden kann, nennt sich deutsch-juristisch: KINDESWOHL.
Als Deutsche in Österreich wird man zur Gefahr für das nationale Kindeswohl Österreichs, wenn man, aufgrund seiner Nationalität, das Land mit seiner Arbeitskraft, die der Kinder (in Zukunft), sein Einkommen, das künftige Erbe, usw. verlassen könnte.
Das ist ein Kindeswohlgefährdendes Moment, das das “Wächteramt” Jugendamt mit vorgelagerten Massnahmen, eventuell wie Heimunterbringung der Kinder, zu begegnen hat. Es ist seine Aufgabe.
Das Wächteramt oder Jugendamt (auch öffentlicher Träger genannt) muss das ökonomische Wohl das heute und künftig mittels Kind zugunsten der Gemeinschaft erzielt werden kann “bewachen”.
In dieser Konstellation wird der “nationale” Elternteil (über den Weg der “Beistandsschaft”) mit Absicht INSTRUMENTALISIERT. Er soll den Streit im Namen des Jugendamtes anzünden und aufheizen. Dieses Verhalten wird im Hintergrund passiv gefördert und natürlich auch geschützt. Es dient ja der “Kindesbindung” an die lokale Gemeinschaft.
Propagandistisch wird dann laut , ob in der Presse oder durch “Fachleute” verkündet: die Eltern können sich nicht einigen! Der Streit zwischen Väter und Mütter wird geplant gefordert und gefördet. Väter kämpfen gegen Mütter. Und Mütter kämfpen gegen Väter. Was soll der Unsinn? Die Familienzersetzung zur politischen Machtübernahme (Ein Grundprinzip der deutschen Elite und der Zujubelndenden, im dritten Reich).
Die entmündigten und betrogenen Eltern tragen die Schuld für das schuldvolle Verhalten des Jugendamts, das sie nicht nur intellektuell und materiell betrügt, sondern sie auch öffentlich als die Schuldige für eine Situation anprangert, das es selbst mit grosser List ins Szene gesetzt hat (ein absoluter Hohn für deutsche Politiker) .
Kinderschutz ist also Jugendamtsjuristisch als der Schutz der Ressourcen “Mensch + Kapital” zu verstehen, das über das Erpressungsmittel Kind an die lokale Gemeinschaft (im erweiterten Sinne an das Land) unter Hinzuziehung von “(Gerichts-)Hilfen” (das sind der Gerichtbarkeit zur Verfügung gestellten Instrumente wie “Gutachter”, “Psychologen”, Pseudo-Experten aller Art, usw..) gebunden werden kann (nach deutschen Pseudo-wissenschaftlichen Experten auch “Bindungprinzip” genannt).
Wenn man diese recht simple Grundlogik verstanden hat, hat man das gesamte Lügengeflecht entblöst, seine gefährlichen nationalistischen Zügen, sein Hassentfachendes Potential, die Entmündigung und Entwürdigung der Eltern, und seine diktaturschöpferischen Neigungen verstanden.
Alles macht dann Sinn !
Familienrichter, Gutachter und Jugendamt irren sich ja nie, da sie stets im Sinne des “ökonomischen” Kindeswohles handeln und entscheiden. Sie fördern und schützen den Streit der Eltern zur Steigerung des (Kindes-) Wirtschaftswohles der nationalen Gemeinschaft.
Familien und Europa FEINDLICHEN Aktivitäten nach Lex Teutonica.
Dies geschieht im deutschsprachgen Raum.
Dies geschieht im Namen eines “deutschen” Kindesschutzes.
Ein feiges politisches und verantwortungsloses Verhalten der deutschen Elite.
Olivier Karrer
Oktober 2016

005- Deutsches KINDESWOHL – Missverstandener Begriff?

Frage:
Das habe ich heute Report Mainz gesendet. Bis jetzt haben sie sich nicht gemeldet. Auch der BND hat sich zu meinen Schreiben auf ihrer Pinnwand nicht gemeldet. Schon merkwürdig oder nicht?
Antwort:
Nein, es ist nicht merkwürdig. Du muss verstehen, dass Kinderklau (zwecks Germanisierung oder Bindung der Ausländer an dem Wirtschaftsstandort Deutschland) ZIEL des Systems ist.

Die lokalpolitische Gemeinschaft arbeitet in AUTONOMIE (GG art 28-2 ). Danach ist das Jugendamt allmächtiger Vertreter dieser Lokalgemeinschaft. Es bedient sich der Polizei, der Presse, der Justiz und der Medien (als Dienstleistungslieferanten), um den lokalen aber auch langfristig gesamtnationalen Profit um das Kind oder mit dem Kind zu maximieren (es ist seine einzige Zielsetzung).

Es ist für jeden schwierig sich von einigen irreführenden Grundansichten zu trennen -wie zum Beispiel es ist unzweifelhaft, dass die Familienjustiz Kindesentziehungen bestraft-, die einem quasi von Geburt an in der Schule, in der Familie, unter Freuden, eingetrichtet werden, und diese jeden Tag – ein Leben lang – von allen Seiten (Familienangehörige, Nachbarn, Medien, Politiker, Anwälte, Jugendamt, Regierung) immer und immer wieder wiederholt, werden, wenn in der (geheimen) Wirklichkeit alles GENAU UMGEKEHRT ist;

Ziel der deutschen Verwaltung ist es eben die Kindesentziehung zu wirtschaftlichen Zwecken gezielt zu fördern, während die Rolle der staatlichen Organe, wie Justiz, Polizei, Medien, etc… ist es diese mit ‘deutsch-legalen’ Mitteln zu decken, damit die Öffentlichkeit in dem guten Glauben bleit (irgendwie erinnert mich dieses die Versprechungen die 1000 Jahren hätten andauern sollen). Denn, niemals soll diese schockierende Realität preisgegeben werden.

Welchen Trick bedient man sich, um dies zu erreichen? Einfach!
Eine kleine Elite von Deutschen die im Hintergrund am Werk ist (diejenige der Stiftungen, Banken und Wirtschaft) gibt niemals offen zu, dass sie unter “elterliche Beziehung”, die Beziehung des STAATES zum Kind versteht. Diese Beziehung und nur diese Beziehung gilt gilt es über alles zu schützen; das ist die Funktion des Jugendamtes.

Diese Elite vertuscht also ihren eigenen Volk, gar mit sehr grosser Agressivität und List, dass das Jugendamt (z.Bpl. durch die Beistandschaft) über die Alleinelterliche GEWALT eines jeden Kindes verfügt. Es ist “Alleinbesitzer” der minderjährigen Arbeitskraft, deren künftigen Ertragskraft es zu “schützen” hat . Wer von den deutschen Juristen oder Politiker wird dies jemals Preis geben?

Eltern in Deutschland haben NUR die SORGE, d.h. lediglich die PFLICHT ihre Kinder zu beaufsichtigen, sie zu ernähren und sie im Sinne deren künftigen gemeinschaftlichen Wirtschaftsproduktivität seelisch/geistig zu erziehen (GG art. 6-4), mehr nicht.
Sie sind Leasingnehmer ihrer eigenen Kinder oder, besser gesagt, jede Familie ist als Einheit ein Franchisenehmer der Gesellschaft Deutschland mit (einer auf die Wirtschaftsaktivitäten) begrenzter Haftung.

Eltern verfügen über die freie Erziehung ihrer eigenen Kinder, lediglich wenn sie durch ihre Haltung bei der Trennung und ihr Denken das deutsche Wirtchaftskindeswohl heute nicht gefährden und in Zukunft nicht gefährden können. “Darüber wacht die staatliche Gemeinschaft” (GG Art. 6-2), d.h. das deutsche Jugendamt.

Es herrscht unter der deutschen Bevölkerung ein sehr grosses Missverständnis;
Diese wird absichtlich im Glauben gelassen, dass das deutsche Kindeswohl (BGB art. 1697a) Schutz der Eltern-Kind Beziehung sei. Dieser Begriff wird von deutschen Juristen und Politikern anders verstanden und zwar als der Schutz der STAAT-Kind Beziehung (um genauerer zu sein, als der Schutz der Bindung der minderjährigen Arbeitskraft Kind an die Wirtschaftsgemeinschaft der Deutschen) verstanden.

Kindeswohl ist ein Wirtschaftsbegriff. Er misst den Wohlstandzuwachs die die Gesellschaft der Deutschen über das Kind realisieren kann. Es hat überhaupt nichts mit Emotionen oder mit der seit Jahrtausenden existierenden überlebenswichtigen biologischen Bindung von Kinder und Eltern zu tun.

In der aktuellen deutschen Systemgesellschaft sind Eltern und Kinder lediglich “Wirtschaftsakteure” (homo oeconomicus). Als solche können sie elterliche Rechte nur dann beanspruchen, wenn die von ihnen ihren Kindern erteilte Erziehung sich mit den Kriterien des Wirtschaftsregelwerkes “Grundgesetz” – auch VefassungsMAESSIGGE Ordnung genannt – deckt. Deutsche Juristen (Anwälte und Richter) verteidigen – dem Anschein nach oft ohne Logik – diesen witschaftlichen Teil der elterlichen stets zugunsten der Wirtschaftsgesellschaft Deutschland.

Das Kindeswohl muss als das witschaftliche Wohl, das die Gemeinschaft der Deutschen aus dem minderjährigen Wirtschaftsakteur Kind zukünftig erzielen kann. Es bezeichnet die Qualität seiner Bindung zum Wirtschaftstandord Deutschland. Und nichts anderes.

Wer weiss schon, unter den deutschen Journalisten, Polizisten, Anwälten und gar Richtern, was die deutsche Elite eigentlich mit ihnen macht und was sie mit ihnen vorhat?

Olivier Karrer


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